Entsorgungsfachbetrieb mit rechtssicherer Entsorgung
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 und §57 KrWGHaftungsrisiken bei der EntsorgungEntsorgung: Wer illegal entsorgt, der haftet - auch wenn er´s über Dritte tut!
Als verantwortungsvoller Partner in der Region München liefern wir Qualität im Rundum-Sorglos Service.
Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb haben wir die optimalen Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geschaffen und bieten unseren Kunden eine maximal mögliche Rechtssicherheit bei der Entsorgung.
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 und §57 KrWG
Als zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stehen die Werner GmbH & Co. Straßenreinigung KG und die Werner Garten- und Landschaftsbau GmbH für eine rechtssichere Entsorgung über den gesamten Entsorgungsprozess hinweg.
Mit dem Kehren Ihrer Flächen, also schon mit der Aufnahme des Kehrichts in die Kehrmaschine wird dieser zu Abfall mit dem Abfallschlüssel 200303.
Mit uns als Entsorgungsfachbetrieb nach §56, §57 KrWG beginnt für Sie die rechtssichere Entsorgung schon mit der Aufnahme und dem Transport in der Kehrmaschine. Dadurch gewährleisten wir Ihnen eine lückenlose Entsorgungskette von der Kehrichtaufnahme als zertifizierter Kehrbetrieb über eine eventuelle Zwischenlagerung und Transport bis zum Endverwerter an der nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beteiligt sind. Somit ist der Entsorgungsweg lückenlos nachvollziehbar. Im Zuge eines jährlichen Audits durch eine technische Überwachungsorganisation wird dieser genauso wie die gesamte Büroorganisation überprüft.
EGRW Zertifikat - Str.Rg. | EGRW Zertifikat - GaLaBau
Haftungsrisiken bei der Entsorgung
Mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb haben wir die optimalen Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geschaffen. In einer jährlichen Überwachung weisen wir entsprechend den Anforderungen das Vorliegen sämtlicher für unsere Tätigkeiten notwendigen Genehmigungen, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetze, die Fach- und Sachkunde sowie regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter nach. Auch die Zusammenarbeit mit ausschließlich überprüften und zertifizierten Verwertern und eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege durch ein Betriebstagebuch muss nachgewiesen werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da nach einem BGH-Urteil vom März 1994 der Auftraggeber sich vergewissern muss, ob der mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftragte Betrieb tatsächlich dazu rechtlich befugt und technisch imstande ist.
Entsorgung: Wer illegal entsorgt, der haftet – auch wenn er’s über Dritte tut!
In einem Interview erläutern Stefan Dengler, Diplom-Wirtschaftsingenieur und Entsorgungsfachbeauftragter der Werner Firmengruppe, sowie deren geschäftsführenden Gesellschafter Hans Werner die Haftungsrisiken für öffentliche, private und gewerblich-industrielle Abfallerzeuger und was es zu beachten gilt, um einen rechtssicheren Entsorgungsprozess gewährleisten und die Risiken minimieren zu können.
Interview-Haftungsrisiken-Entsorgung
Hinweise
Hinweise zur Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht in Bayern
Verwertung von Laub aus der Straßenreinigung in biologischen Abfallbehandlungsanlagen und Einstufung in den Abfallschlüssel 20 02 01
Vollzugshinweise für die Bereitstellung zur Abholung und zur Zwischenlagerung von Straßenkehricht